Blumen pflücken verboten, Bäume fällen erlaubt…
Nach längerer Pause ist dies ein erneuter Versuch, meinem Blog Leben einzuhauchen. Worum geht’s? Das Foto unten entstand am 23. März diesen Jahres am Südhang des Blömkebergs in Bielefeld. Was aussieht wie das Freigelände eines Sägewerks, ist Teil des Naturschutzgebiets “Östlicher Teutoburger Wald”, zugleich FFH-Gebiet, von dem sich mehr als 1000 ha auf Bielefelder Gebiet befinden. Hier wächst Perlgras-Buchenwald auf Kalk mit Massenbeständen an Bärlauch im Verein mit zahlreichen anderen Kräutern. Ob’s an steigenden Holzpreisen liegt, oder ob die Buchen ihres Alters wegen eben “fällig” waren, sei dahingestellt – so stellen sich jedenfalls wohl nur die wenigsten ein Naturschutzgebiet vor!

Wohlgemerkt, was hier geschehen ist, ist völlig legal! Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ist grundsätzlich in allen Naturschutzgebieten erlaubt, es sei denn dass im Einzelfall eine NSG-Verordnung dieses Recht einschränkt – das aber ist hier nicht der Fall.
Viele Leute denken bei Naturschutzgebieten zuerst mal an Verbote. Das ist auch nicht völlig falsch, denn wenn so ein Naturschutzgebiet überhaupt Sinn machen soll, müssen doch diejenigen menschlichen Aktivitäten, die der Natur nachweislich Schaden zufügen, in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Sonst könnte man sich die Ausweisung auch gleich sparen!
Schlimm finde ich es aber, wenn der Eindruck entsteht, die Verbote beträfen ausschliesslich diejenigen, die überhaupt noch ein ernsthaftes Interesse an der Natur haben; für die die Natur mehr ist als nur Kulisse! Denn wie in fast jedem Naturschutzgebiet ist es auch hier allen anderen Naturnutzern verboten,
“Pflanzen [...] zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen, das Wurzelwerk zu verletzen oder die Pflanzen auf andere Weise in ihrem Wachstum zu beeinträchtigen”
oder
“wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Eier, Larven, Puppen oder sonstige Entwicklungsformen oder Brut- und Wohnstätten fortzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen”,
wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch Lärmen und Fotografieren (!) eine Beunruhigung sein kann (Quelle: Landschaftsplan Bielefeld-West). In dieser umfassenden Absolutheit schaffen solche Bestimmungen mehr Unsicherheit, als dass sie das Verhältnis der Besucher zur Natur klären. Darf ich jetzt keinen Singvogel mehr mit dem Fernglas anpirschen, weil er sich dadurch gestört fühlen könnte? Darf ich keinen Käfer mehr in die Hand nehmen? Ist es noch gestattet, mit spitzen Fingern eine Blüte zu zerlegen, um mit Lupe und “Rothmaler” bewaffnet die Art zu bestimmen? Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt vorübergehend das Atmen ein; er könnte ja aus Versehen ein Insekt verschlucken.
Und dann sieht man solche Bilder und kommt sich doch irgendwie verarscht vor!
Zugegeben, alles ist dem Eigentümer auch nicht erlaubt. Er darf in diesem speziellen Fall z.B. die Buchen nicht durch Fichten ersetzen, oder gar einen Kahlschlag machen (Wer hätte das gedacht! Das muss dem Eigentümer anscheinend explizit untersagt werden und ergibt sich nicht automatisch aus dem Status als Naturschutzgebiet!). Und bis zu (!) zehn alte Bäume je Hektar müssen stehenbleiben und dürfen irgendwann den Alterstod sterben (also reicht auch ein einziger?).
Aber die Unverhältnismäßigkeit zwischen dem, was der Forstwirtschaft hier (und mit Sicherheit auch anderswo, ebenso wie der Landwirtschaft) erlaubt, und normalen naturinteressierten Besuchern zumindest auf dem Papier verboten ist, finde ich grotesk. Verständnis für die Belange des Naturschutzes zu schaffen, wird so nicht gelingen!


